Gültig für das Gardejubiläum 50 Jahre Boller Garde

am 11.11.2016 in 78727 Oberndorf Boll

Einlass:
unter 16 Jahre nur in Begleitung der Eltern (kein „Muttizettel“ erlaubt)
ab 16 Jahre bis 24 Uhr ohne Muttizettel
ab 16 Jahre unbegrenzt mit den Eltern oder dem Muttizettel und einem Erziehungsbeauftragten
ab 18 Jahre unbegrenzt ohne Einschränkungen

3 einfache Schritte zum Muttizettel:

Herunterladen und 2x Ausdrucken

Ausfüllen und Unterschreiben lassen

Ausgefüllte Muttizettel-Vorlage von Eltern(-teil) unterschreiben lassen.
Muttizettel ohne Ausweiskopie sind zulässig! Laut aktuellem Gesetz dürfen bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Banken & Mobilfunk-Provider) keine Ausweiskopien angefertigt werden.

Abgeben und Feiern

Gemeinsam mit dem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gehen und eine Erziehungsbeauftragung/Muttizettel abgeben, die zweite Kopie behälst du bei dir – Ausweise nicht vergessen!

Informationen für Eltern:

Sie als Eltern haben generell eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Aber die Jugendlichen wollen sicher nicht mit den „Alten“ Party machen und können daher den Muttizettel für Parties und andere Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Sie übertragen mit der Erziehungsbeauftragung Ihre Pflichten an eine andere Person, die Ihrer Meinung nach folgende Kriterien erfüllt:

1.) Sie wissen, dass der Erziehungsbeauftragte über 18 Jahre alt ist und kennen ihn persönlich?

2.) Der Erziehungsbeauftragte hat genug Verantwortungsbewusstsein und die erzieherische Fähigkeit, Ihr Kind zu betreuen und gerade im Umgang mit Alkohol und co. Grenzen aufzuzeigen?

3.) Der Erziehungsbeauftragte bringt Ihr Kind von der Veranstaltung sicher wieder nach Hause?

Füllen Sie den Muttizettel gemeinsam mit Ihrem Sprößling aus und notieren Sie am Besten Ihre Rufnummer auf dem Vodruck, sodass wir Sie kontaktieren können, wenn doch mal etwas passieren sollte oder Fragen/Zweifel da sind.

Informationen für Erziehungsbeauftragte:

Du übernimmst für den Zeitraum der Veranstaltung die Verantwortung für einen Minderjährigen. Dir sollte bewusst sein, dass dein Handeln auch negative Folgen haben kann. Bitte prüfe anhand der Checkliste für Erziehungsbeauftrage, ob du als Erziehungsbeauftragter in Frage kommst.

Checkliste:

1.) Du bist mind. 18 Jahre alt.

2.) Du kennst die Person, auf welche du Acht geben sollst. Am Besten solltest du die ältere Schwester, der große Bruder, der beste Freund oder ein Verwandter sein. Falls doch mal etwas passieren sollte, ist es für alle Beteiligten das Beste, wenn du als Erziehungsbeauftragter die Details zur Person kennst (Krankenkasse, Anschrift, Telefonnummer Zuhause, …)

3.) Du trinkst keinen Alkohol oder nur so viel, dass du um immer Herr der Lage bist.

4.) Du hast Authorität der Person gegenüber, um Grenzen – gerade im Umgang mit Alkohol – aufzuzeigen oder dich durchsetzen kannst, nach Hause zu gehen.

5.) Du kannst die Person wieder unbeschadet nach Hause schaffen.

 

!!!Übernehme nur Verantwortung für 1 Jugendlichen. Das Gesetzt gibt hier zwar keine Grenzen, aber das kann schnell nach hinten losgehen, wenn du für 5 Personen unterschreibst und einer dann Mist baut. Bedenke, dass du in der Zeit die Verantwortung für die Person(en) und ihr Handeln hast!!!

 

Download des “ Muttizettels“ hier !